Ihr Vermögen in guten Händen
Viele unserer Kunden verspüren den Wunsch, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Doch welche Optionen gibt es jenseits von Spende oder Stiftungsgründung? Und wem möchten Sie Ihr Vermögen – oder gar Ihr Erbe – anvertrauen? Zustiftungen sind eine einfache und sichere Möglichkeit, philanthropisch tätig zu werden. Hier erklären wir, wie es geht.
Über eine Zustiftungsvereinbarung können Privatpersonen oder auch Organisationen einen bestimmten Betrag (ab 250.000 Euro) in die Bethmann Bank Stiftung einbringen. Die Bedeutung dieses Schritts ist nicht zu unterschätzen: Der Zustifter trennt sich von einem Teil seines Vermögens und gibt es dauerhaft in die Obhut des Stiftungsmanagements. Dabei kann er einen konkreten Förderzweck definieren – oder sein Vermögen in die allgemeinen Mittel der Stiftung einfließen lassen.
Wenn der Zustifter einen spezifischen Förderzweck festgelegt hat, wird das zugestiftete Vermögen buchhalterisch vom Grundstockvermögen separiert. Überdies erhält jeder Zustifter regelmäßig transparente Rechenschaftsberichte. Diese enthalten Informationen über die Verwendung der Mittel, die geförderten Projekte und die erzielten Ergebnisse.
Die Projekte und Initiativen, die Sie mit Ihrer Zustiftung unterstützen möchten, müssen mit dem Stiftungszweck der Bethmann Bank Stiftung im Einklang stehen. Dieser ist jedoch bewusst breit gefasst und reicht von der Förderung wissenschaftlicher Forschung über Natur- und Klimaschutz bis zum Einsatz für Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe.
Mehr zum Stiftungszweck der Bethmann Bank Stiftung lesen Sie in unserer Satzung.
Sie möchten sich philanthropisch betätigen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Die Bethmann Bank begleitet seit langer Zeit das vielfältige Engagement ihrer Kunden und unterstützt selbst zahlreiche Initiativen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, was Ihnen besonders wichtig ist und wo Sie sich und Ihr Vermögen am wirksamsten einbringen können.
Als Zustifter haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Beitrag ins Grundstockvermögen der Bethmann Bank Stiftung einfließen zu lassen – und somit die Projektauswahl unseren erfahrenen Vorstands- und Kuratoriumsmitgliedern anzuvertrauen.
Um eine Stiftung zu gründen, müssen Sie zunächst den Zweck und die Satzung festlegen, Kapital bereitstellen und die Stiftung bei der zuständigen Behörde anmelden. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechts- und Steuerberater unterstützen zu lassen. Basierend auf langjährigen Erfahrungen im Stiftungsmanagement und in der Vermögensverwaltung steht Ihnen auch die Bethmann Bank gerne zur Seite.
Wann, wenn nicht jetzt?
Die Gesellschaft, in der wir leben, ist auf persönliches Engagement angewiesen – vielleicht mehr denn je.